Check-VAT löst das Problem der “Whitelist” in Polen

Am 01.09.2019 wurde eine „Weiße Liste der Steuerpflichtigen“, ein elektronisches Verzeichnis mit detaillierten Angaben von Umsatzsteuerpflichtigen in Polen, veröffentlicht. Mit dieser Liste soll die Suche nach Geschäftspartnern und deren Überprüfung vereinfacht werden.

Ab dem 01.01.2020 müssen im Zuge dessen alle Steuerpflichtige, die Zahlungen im Rahmen von Geschäften tätigen, deren einmaliger Wert den Betrag von 15.000 PLN oder dessen Gegenwert übersteigt, Zahlungen auf das in der weißen Liste genannten Bankkontos des Geschäftspartners vornehmen.

Die UNIORG Check-VAT Länderlösung für Polen enthält alle Funktionen, die in Ihrem SAP-System notwendig sind, um diese neuen Anforderungen des Gesetzgebers vollständig zu erfüllen.


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    Wilm Droste

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