Neue Regelung im Kassengesetz ab Januar 2020

Das bereits seit 2016 eingesetzte Kassengesetz wurde um einen Zusatz ergänzt. Ab dem 01.01.2020 ist nun das unmittelbare Erstellen eines Kaufbeleges, in Papierform oder elektronisch, vorgeschrieben. Der Kaufbeleg muss dem Kunden zusätzlich umgehend zur Verfügung gestellt werden. Damit Sie in Bezug auf die Gesetzesänderung auf dem neuesten Stand sind, erläutern wir Ihnen alles in unserem Fact Sheet.

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Belegausgabepflicht für elektronische Kassensysteme

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