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Warenlieferungen und Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland sind als innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich umsatzsteuerbefreit (§ 6a UStG). Die Steuerfreiheit setzt aber Nachweise durch den liefernden Unternehmer voraus. Hierzu gehört seit dem 01.01.2010 die Prüfung und Aufzeichnung der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IDNr) des Abnehmers. Die USt-IDNr muss zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültig sein. Ist dies nicht der Fall, darf die Warenlieferung bzw. Rechnung nicht steuerfrei behandelt werden. Aufgrund der strikten Handhabung durch die Finanzbehörden sollten daher die Angaben des Kunden bei jeder kostenpflichtigen Leistung innerhalb der EU überprüft werden. Denn das Haftungsrisiko trägt allein der liefernde Unternehmer.
Aus diesen Gründen hat UNIORG eine innovative und automatische Umsatzsteuer ID-Prüfung entwickelt, die vollständig in Ihr SAP System integriert wird.
Interessiert? Dann freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Mail. Unsere Spezialisten stehen Ihnen für etwaige Fragen gern zur Verfügung.